Kindeswohl Missbrauch
Sie haben den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder dem Missbrauch von Schutzbefohlenen, wie Ihrem Kind oder Ihrer pflege- bzw. hilfsbedürftigen Pflegebedürftigen? Bei Kindeswohl Gefährdung und dem Verdacht auf Missbrauch von Schutzbefohlenen sind wir Ihr Ansprechpartner zur Beweisermittlung