Wissenswertes

Hier finden Sie Wissenswertes über Privatdetektive und die Detektei Beyer.

Was Sie wissen sollten

allgemeine Informationen

Die Detektei Beyer arbeitet innerhalb der durch geltende rechtliche Bestimmungen/Gesetze gesetzten Grenzen.

Um Beweise oder Informationen zu beschaffen, um Ermittlungsfälle zu lösen, werden keinerlei Gesetze gebrochen.

Die Detektei Beyer löst auf sauberem rechtlichen Weg, rechtliche Anliegen und Probleme.

Wie Rechtsanwälte halten wir uns an Recht und Gesetz, kennen aber die Grauzonen und Tricks, um einen Fall erfolgreich klären zu können.

Mittel und Methoden

Technik

Taktik

Analyse

Fachwissen

Die Detektei Beyer kombiniert bei ihrer Detektivarbeit traditionelle Ermittlungsmethoden, mit aktuellen Methoden der Ermittlungsführung.

Hinzu kommt die Nutzung hochwertiger Detektiv Einsatztechnik.

Grundlage unserer Detektivarbeit ist eine umfassende rechtliche, operative und taktische Ausbildung und eine jahrzehntelange Erfahrung.

Die richtigen Fragen

Wer was wann wo wie womit warum

Letztlich beschränkt sich die Tätigkeit eines Privatdetektiv auf das Stellen der richtigen Fragen, dem Einsatz der richtigen Technik und Taktik sowie dem Verständnis und der Fähigkeit mit gewonnenen Informationen bzw. Beweisen umzugehen.

Detektive haben keine Sonderrechte, im Gegenteil, aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit kann von einem erhöhten Rechtsverständnis ausgegangen werden.

Ein Detektiv kann sich später vor Gericht, ob als Zeuge oder wenn er Pech hat als Angeklagter, nicht damit herausreden, er habe etwas nicht gewusst.

Viele unseriöse Detektive verkaufen ihren Kunden alles, um einen Auftrag zu bekommen und stürzen nicht nur den Kunden, sondern auch sich selbst ins pure Unglück.

Die Arbeit eines Detektivs dient der Sammlung und Sicherung von Beweisen und Informationen, dass meist über eine oder mehrere Personen.

Diese Sammlung und Sicherung von Beweisen ist an sehr enge datenschutzrechtliche Bedingungen geknüpft.

Auch das Anfertigen von Lichtbildern von Personen ist nicht einfach so zulässig, die Übermittlung an Dritte schon gar nicht.

Wir beraten unsere Kunden gerne zu diesen Themen, weisen aber darauf hin, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung durchführen dürfen.

Bitte informieren Sie sich daher auch bei Ihrem Rechtsbeistand.

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