Gerichtsurteil

Schadensersatzpflicht

Ein Arbeitnehmer ist dem gegenüber Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, wenn dieser sich während einem ärztlich attestierten Arbeitsausfall genesungswidrig verhält und somit eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung begeht. Schadensersatzpflicht bezieht sich auf alle Aufwendung des Arbeitgebers soweit als notwendig bewertbar. Eben auch der kostenpflichtige Einsatz eines Detektivs soweit ein konkreter Verdacht Anlass gibt. Der Arbeitgeber darf eine auf Ermittlungstätigkeiten spezialisierte Detektei einsetzen. Er ist nicht verpflichtet die Beobachtung kostengünstiger durch einen anderen Mitarbeiter durchführen zu lassen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 5 SA 540/99

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