Gerichtsurteil

Nacheheliche Zahlung

Unterhaltspflichtige Männer dürfen den Anspruch auf nacheheliche Zahlungen an die Ex-Frau durch eine Detektei prüfen lassen. In diesem Zusammenhang darf untersucht werden ob die Unterhaltsempfängerin einer bisher verschwiegenen Beschäftigung nachgeht. Wird dies durch einen Detektiv nachgewiesen riskiert die Ex-Frau eine rechtmäßige Kürzung oder gar Streichung der Unterhaltsbezüge und ist verpflichtet die entstandenen Kosten für den Detektiv zu tragen.

Oberlandesgericht Koblenz 11 WF 99/06

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