Gerichtsurteil

Kindesentziehung

Der Einsatz einer Detektei ist einer Mutter, die nach Trennung vom Partner das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zugesprochen bekommen hat, gestattet soweit der Vater die Kinder mutwillig versteckt hält und deren Aufenthaltsort geheim hält, bzw. die Kinder nicht freiwillig heraus gibt. Bundesgerichtshof entschied, dass solche Kindesentziehungen als Verletzung des elterlichen Sorgerechts zum Schadenersatz verpflichten. Als ersatzfähig seien dabei auch die angefallenen Detektivkosten anzusehen.

Bundesgerichtshof, VI ZR 110/89

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