Gerichtsurteil

Ehescheidung

Im Sinne des § 33 EStG sind entstandene Kosten für die Leistung einer Detektei beispielsweise im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens unter Umständen als außergewöhnliche Belastung anzusehen und somit steuerlich abzugsfähig.

Finanzgericht Niedersachsen, IX 792/88

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