Ermittlungen Wirtschaft
Konkurrenzverbot – Wettbewerbsverbot
Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot
Wirtschaftsdelikte
Konkurrenzverbot – Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverstöße und Verstöße gegen das Konkurrenzverbot schädigen viele Firmen nachhaltig.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Fachwissen bei der Klärung von Verdachtsfällen des Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbotes.
Die Detektei Beyer ermittelt für Geschäftskunden des betrieblichen sowie unternehmerischen Bereiches bei Verdachtsfällen des Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot. (Wettbewerbsrecht)
Viele Arbeitnehmer oder Gesellschafter, auch Führungskräfte, eines Unternehmens werden während oder kurz nach Ende ihrer Tätigkeit für die aktuelle Firma (nachvertragliches Wettbewerbsverbot) in einem anderen Unternehmen, im gleichen wirtschaftlichen Sektor, tätig.
Hierbei ist es oftmals arbeitsrechtlich untersagt, ohne Zustimmung des Arbeitgebers im gleichen wirtschaftlichen Bereich tätig zu werden, da es nicht nur Konkurrenz bedeutet, es führt gleichzeitig zum Verdacht der Marken- und Produktpiraterie.
Der für die betroffene Firma entstehende Schaden ist dann das Ergebnis des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot bzw. das Konkurrenzverbot.
Unser Detektiv Team sammeln die erforderlichen und gerichtsverwertbaren Beweise, mit denen Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit haben Schadenersatz einzufordern oder den Arbeitnehmer gegebenenfalls zu kündigen sowie andere rechtliche Schritte einzuleiten.