Aufklärung von Kindeswohlgefährdung, Missbrauch und Vernachlässigung
Wenn der Schutz des Kindes oder Schutzbedürftiger erforderlich wird – wir handeln mit höchster Präzision.
Der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Missbrauch stellt Eltern, Angehörige und Institutionen vor große emotionale und rechtliche Herausforderungen.
Gerade wenn es um Missbrauch, Vernachlässigung oder gefährdende Lebensumstände geht, ist schnelles und sensibles Handeln gefragt.
Unser Team unterstützt Sie mit verdeckten Ermittlungen und sorgfältiger Dokumentation, um das Wohl des Kindes und Ihrer Angehörigen nachhaltig zu schützen.
zielgerichtete Beweisermittlung
Was zählt zur Kindeswohlgefährdung?
Kindeswohlgefährdung kann viele Gesichter haben: körperliche Misshandlung, seelische Grausamkeit, sexualisierte Gewalt, emotionale Vernachlässigung oder ein problematisches Umfeld durch Alkohol, Drogen oder instabile Beziehungen.
In vielen Fällen sind diese Gefährdungen nicht sofort sichtbar – doch die Folgen für das betroffene Kind sind gravierend.
Unsere Aufgabe ist es, versteckte Hinweise und Beweise für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen und gerichtsfest zu dokumentieren.
Missbrauch Schutzbefohlener?
Missbrauch von Schutzbefohlenen, das bezeichnet Handlungen an Personen (nicht nur sexuell), die sich in einem Abhängigkeits- oder besonderen Schutzverhältnis zum Täter befinden – etwa als Betreute, Schüler, Pflegebedürftige oder Auszubildende.
Schutzbefohlene sind Personen, die in einem abhängigen Verhältnis zum Täter stehen:
- Kinder oder Jugendliche in:
- elterlicher oder familienähnlicher Obhut
- Pflegeverhältnissen oder Heimerziehung
- Schüler, Auszubildende oder Studierende, wenn:
- der Täter Lehrer, Ausbilder oder Betreuer ist
- Pflegebedürftige, wenn der Täter Pflegekraft oder Betreuer ist
- Gefangene oder Untergebrachte (z. B. in Heimen oder Einrichtungen), wenn der Täter dort eine Aufsichtsfunktion hat
Zusätzlich zu den staatlichen Ermittlungsorganen unterstützen wir Sie mit unserer Kompetenz bei der Sicherung von Beweisen, nicht nur bei sexuellem Missbrauch, auch bei nicht vorschriftsmäßiger bzw. angemessener Behandlung des Schutzbedürftigen.
Diskretion!
Wir sichern diskret Beweise für die Lebensumstände des Kindes und dokumentieren Auffälligkeiten wie mangelnde Aufsicht, riskantes Verhalten von Betreuungspersonen oder Hinweise auf körperliche oder psychische Gewalt.
Dabei wahren wir höchste Sensibilität und arbeiten eng mit Ihrem rechtlichen Beistand zusammen, falls eine gerichtliche Klärung notwendig ist.
Zusammenarbeit mit Jugendamt, Familiengericht und Schule
Unsere Ermittlungen unterstützen nicht nur Eltern, sondern auch Jugendämter, Schulen und andere Einrichtungen, die Verantwortung für das Kindeswohl tragen.
Alle gewonnenen Informationen können – unter Beachtung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen – den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Vertrauen, Vertraulichkeit und Verlässlichkeit
Der Schutz des Kindes und Schutzbefohlener erfordert Vertrauen.
Unser erfahrenes Team arbeitet mit äußerster Diskretion und Mitgefühl.
Wir handeln niemals voreilig, sondern auf Basis klarer Verdachtsmomente und in enger Abstimmung mit den Auftraggebern, mit Ihnen.
📞 Lassen Sie sich persönlich beraten – wir helfen Ihnen dabei, die Wahrheit ans Licht zu bringen.