berechtigtes Interesse

Voraussetzungen Detektivarbeit

Darf unsere Detektei für Sie arbeiten?

Überprüfung berechtigtes Interesse

Eine Detektiv kann für Privat- und Geschäftskunden nur tätig werden, wenn ein berechtigtes Interesse beim Kunden vorliegt.

Das berechtigte Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dass heißt, es muss, speziell bei dem Wunsch der Beauftragung eines Privatdetektives, geprüft werden, ob ein solches beim potentiellen Auftraggeber vorliegt.

Was ein Detektiv wissen muss

Anliegen

Sachverhalt

Verdachtsfall

Problemschilderung

Es wird sehr genau geprüft, ob ein berechtigtes Interesse für eine Ermittlung oder Observation vorliegt, denn nur so kann der Detektiv aus Leipzig für Sie arbeiten.

Ob ein berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt, kann Privatdetektiv Leipzig Thomas Beyer nur sagen, wenn er Ihren individuellen Fall geschildert bekommen hat.

berechtigtes Interesse

Was geprüft wird

Prinzipiell kann mit dem berechtigten Interesse jedes rechtliche, tatsächliche, ideele oder wirtschaftliche Interesse gemeint sein.

Im Regelfall (grober Richtwert für uns) muss ein rechtserheblicher Schaden oder eine rechtsverbindliche Beziehung vorliegen, der potentielle Auftraggeber eines Privatdetektiv muss glaubhaft darlegen und letztlich mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Ermittlung des Privatdetektiv der Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen dient.

Das berechtigte Interesse kann ebenso durch die rechtliche Vertretung des potentiellen Auftraggebers (Rechtsanwalt*innen) bestätigt werden.

In der Regel liegt ein berechtigtes Interesse vor, wenn der Verdacht besteht, dass gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wurde, ein Angehöriger gesucht wird, jemand betrogen wurde oder ein Erbe gesucht wird.

Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regeln nicht vor, wenn man beispielsweise eine fremde, völlig unbekannte Person überwachen oder mithilfe einer Detektei ausfindig machen möchte.

Oft werden wir von Firmen angefragt, deren Geschäftsführer oder Betriebsleiter ein Bauchgefühl hat und einen Mitarbeiter mal beobachten möchte. Auch hier müssen wir den Auftrag absagen, da kein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein Bauchgefühl reicht nicht aus.

Nachweispflicht

Pflicht als Detektiv

Auch eine Detektei hat hinsichtlich des berechtigten Interesses Pflichten, es muss schriftlich fixiert werden, was ein potentieller Auftraggeber als Sachverhalt mitgeteilt hat. Die Schilderung muss den rechtlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Landesdatenschutzgesetze gerecht werden.

Hinweis

Unsere Erläuterungen zum berechtigten Interesse können keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit haben.

Eine vollständige und rechtliche korrekte Aussage können Sie bei den entsprechenden Fachanwälten, den entsprechend zuständigen Behörden oder ähnlichen Einrichtungen erhalten.

Dem Detektiv Leipzig Th. Beyer ist es untersagt Rechtsberatungen durchzuführen.

Unsere Maßnahmen werden anwaltlich und durch einen geprüften Datenschutzbeauftragten begleitet.