Nacheheliche Zahlung
Unterhaltspflichtige Männer dürfen den Anspruch auf nacheheliche Zahlungen an die Ex-Frau durch eine Detektei prüfen lassen. In diesem Zusammenhang darf untersucht werden ob die Unterhaltsempfängerin einer bisher verschwiegenen Beschäftigung nachgeht. Wird dies durch einen Detektiv nachgewiesen riskiert die Ex-Frau eine rechtmäßige Kürzung oder gar Streichung der Unterhaltsbezüge und ist verpflichtet die entstandenen Kosten für den Detektiv zu tragen.
Oberlandesgericht Koblenz 11 WF 99/06
Bitte beachten Sie:
Bei den hier aufgeführten Auszügen aus Gerichtsurteilen übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Wir bieten hiermit keine Rechtsberatung sondern eine Information an. Im Falle eines Wunsches nach Rechtsberatung konsultieren Sie bitte einen Anwalt.