Gerichtsurteil

Verschwiegenes Einkommen

In Unterhaltsprozessen gelten entstandene Kosten für einen Detektiv zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nur dann als notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsempfänger Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte recherchiert und die von ihm ermittelte Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen zu dessen Vorteil ändern kann.

Oberlandesgericht Schleswig, 15 WF 218/91

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