Mietrecht
Bedarf es zur Widerlegung des in der Räumungsklage mietvertragswidrig geltend gemachten Eigenbedarfs der Beauftragung eines Detektivs durch den Mieter, so sind dessen Kosten vom Vermieter als Schadensersatz zu erstatten.
AG Hamburg, Urteil vom 10.10.1996 – Az. 38 C 110/96
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