Vertragsverletzung
Wird ein Arbeitnehmer mittels Einsatz eines beauftragten Detektivs einer vorsätzlichen Vertragsverletzung oder Straftat überführt, hat dieser die Kosten der durch den Arbeitgeber beauftragte Leistung des Detektivs zur Überwachung und Überführung des Arbeitnehmers zu tragen.
Landesgericht Köln, 11 Sa 1277/06
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