Mitarbeiterüberwachung
In konkreten Verdachtsfällen eines Rechtsverstoßes (Arbeitsrecht, Straf- und Zivilrecht) oder firmeninterner Regel sowie Normen, können wir für Sie eine Mitarbeiterüberwachung durchführen, um Beweise zu sichern.


Mitarbeiter überwachen lassen
Sie wollen einen Mitarbeiter überwachen lassen? Haben Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter gegen Rechtsnormen verstößt?
Mitarbeiterüberwachungen gehören zu unseren Hauptaufgaben.
Hier sehen Sie einen Auszug, warum wir für eine Mitarbeiterüberwachung beauftragt werden:
☞ Lohnfortzahlungsbetrug
☞ unerlaubte Nebentätigkeit
☞ Arbeitszeitbetrug
☞ Diebstahl
☞ Unterschlagung
☞ Wettbewerbsverstoß
☞ Verstoß Konkurrenzverbot
Wir beraten Sie gern zu einer Mitarbeiterüberwachung für Ihre Firma.
Überwachung von Mitarbeitern
Mitarbeiter dürfen nicht in jedem Fall überwacht werden.
Für eine legale Mitarbeiterüberwachung müssen mindestens konkrete Verdachtsmomente eines Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Vereinbarungen, das Arbeitsrecht, den Arbeitsvertrag oder andere Rechtsnormen vorliegen.
Auch Verstöße gegen firmeninterne Festlegungen, wie Compliance Regeln, können eine Mitarbeiterüberwachung rechtfertigen.
Zugrunde liegt jedoch in jedem Fall die Verhältnismäßigkeit. (weitere Beratung bei Kontaktaufnahme. Keine Rechtsberatung!)
Wir erörtern Ihnen weitere Eckpunkte für eine Mitarbeiterüberwachung bei Kontaktaufnahme.