Mitarbeiterüberwachung

In konkreten Verdachtsfällen eines Rechtsverstoßes (Arbeitsrecht, Straf- und Zivilrecht) oder firmeninterner Regel sowie Normen, können wir für Sie eine Mitarbeiterüberwachung durchführen, um Beweise zu sichern.

Mitarbeiterüberwachung
Detektei Beyer Dresden

Mitarbeiter überwachen lassen

Sie wollen einen Mitarbeiter überwachen lassen? Haben Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter gegen Rechtsnormen verstößt?

Mitarbeiterüberwachungen gehören zu unseren Hauptaufgaben. 

Hier sehen Sie einen Auszug, warum wir für eine Mitarbeiterüberwachung beauftragt werden:

Lohnfortzahlungsbetrug

unerlaubte Nebentätigkeit

Arbeitszeitbetrug

Diebstahl

Unterschlagung

Wettbewerbsverstoß

Verstoß Konkurrenzverbot

Wir beraten Sie gern zu einer Mitarbeiterüberwachung für Ihre Firma.

Überwachung von Mitarbeitern

Mitarbeiter dürfen nicht in jedem Fall überwacht werden.

Für eine legale Mitarbeiterüberwachung müssen mindestens konkrete Verdachtsmomente eines Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Vereinbarungen, das Arbeitsrecht, den Arbeitsvertrag oder andere Rechtsnormen vorliegen.

Auch Verstöße gegen firmeninterne Festlegungen, wie Compliance Regeln, können eine Mitarbeiterüberwachung rechtfertigen.

Zugrunde liegt jedoch in jedem Fall die Verhältnismäßigkeit. (weitere Beratung bei Kontaktaufnahme. Keine Rechtsberatung!)

Wir erörtern Ihnen weitere Eckpunkte für eine Mitarbeiterüberwachung bei Kontaktaufnahme.

Mitarbeiter überwachen

5

Mitarbeiterüberwachung

Wann ist eine Mitarbeiterüberwachung zulässig?
5

konkreter Verdacht

Was bedeutet konkreter Verdacht?
5

Dauer Überwachung

Wie lange kann ich einen Mitarbeiter überwachen lassen?