unerlaubte Nebentätigkeit
Sie haben den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit bzw. nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht?
Wenden Sie sich an uns, wir übernehmen für Sie die Beweisermittlung beim Verdacht der nicht genehmigten bzw. unerlaubten Nebentätigkeit.
unerlaubte Nebentätigkeit eines Mitarbeiters aufklären
Was tun, wenn ein Mitarbeiter, Geschäftsführer oder jemand vom Personal einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht?
In den meisten Firmen bedarf die Aufnahme einer Nebentätigkeit, durch einen Mitarbeiter, der Zustimmung des Arbeitgebers, da dieser abgewägen muss, ob diese Nebentätigkeit das Arbeitsverhältnis im Leistungs- und Vertrauensbereich beeinflusst bzw. tangiert.
Einige Mitarbeiter suchen sich oftmals zusätzlich, aus persönlichen wirtschaftlichen Gründen, neben ihrer Haupttätigkeit für eine, Ihre, Firma (Unternehmen) eine Nebentätigkeit, um sich ein zusätzliches Einkommen zu sichern.
In fast allen Fällen wird eine Nebentätigkeit untersagt, da diese häufig Einfluss auf die Haupttätigkeit hat. Es folgen meist häufige Krankschreibungen oder ähnliches, damit der verdächtige Mitarbeiter beide, die Haupt- und Nebentätigkeit gleichzeitig ausüben kann.
In harten Fällen geht der verdächtige Mitarbeiter nicht nur einer unerlaubten Nebentätigkeit nach, sondern nutzt das Know How der Haupttätigkeit, um sich selbst eine Firma aufzubauen.
Um den Mitarbeiter zu überführen, diesen kündigen zu können, sind Beweise notwendig.
In Fällen des Verdachts einer unerlaubt ausgeübten bzw. unzulässigen Nebentätigkeit ist unsere Ermittlungsarbeit ein wichtiger Schritt zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen.
verdächtigen Mitarbeiter überprüfen
Sie haben den konkreten Verdacht, dass durch den verdächtigen Mitarbeiter, trotz eines im Arbeitsvertrag festgehaltenen Verbotes der Aufnahme einer Nebentätigkeit oder der Ablehnung eines Antrages zur Aufnahme einer Nebentätigkeit, gegen den Arbeitsvertrag verstoßen wird?
In der Summe aller Fälle konnten wir verdächtige Mitarbeiter der unerlaubten Nebentätigkeit überführen. In Einzelfällen bestätigt sich der Verdacht jedoch nicht.
Bereits nach kurzer Zeit können wir Ihnen sagen, ob sich die Verdachtsmomente bestätigen und die Ermittlungen fortgesetzt werden sollten.
Wir ermitteln nie länger als notwendig, so kommt es manchmal vor, dass wir unseren Auftraggebern mitteilen, dass eine Überprüfung des verdächtigen Mitarbeiters nicht erfolgversprechend ist oder der verdächtige Mitarbeiter tatsächlich keiner unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht.