Verdeckte Mitarbeiter Videoüberwachung
Eine verdeckte Videoüberwachung eines bestimmten Mitarbeiters ist dann zulässig, wenn gegen die Person ein konkreter Verdachtsfall besteht und dieser nicht oder schwer mittels anderen Maßnahmen beweisbar ist.
Bundesarbeitsgericht, 27.03.2003, 2 AZR 51/02
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